Honorare

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Borsai berechnet für ihre juristischen Dienstleistungen in erster Linie Stundenhonorare. Bei Vereinbarung eines Stundenhonorars teilen wir unseren Mandanten im Voraus mit, wie viel Zeit die Erledigung der jeweiligen Aufgabe voraussichtlich in Anspruch nehmen wird. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftragsvertrags zahlt der Mandant einen Vorschuss, dessen Höhe wir in Abhängigkeit von der Art der Sache bestimmen.

Bei Gerichtsverfahren mit einem großen Streitwert ist unser Honorar gegebenenfalls ein Prozentsatz des Streitwertes oder ein im Voraus vereinbarter Fixbetrag zuzüglich Erfolgsprämie.

Bei Immobiliensachen ist die Basis für die Berechnung unseres Honorars der Marktwert der jeweiligen Immobilie.

Unsere Auslagen (Gutachterhonorare, Gebührenmarken usw.) stellen wir unseren Mandanten bei Anfallen in Rechnung.

Sie können unsere Dienstleistungen gegebenenfalls auch im Rahmen eines Auftragsvertrags über einen Pauschalbetrag in Anspruch nehmen.

Bei Beratungsleistungen wird, sofern Sie uns kein Mandat für die ganze Sache erteilen, ein Beratungsstundenhonorar fällig, dessen Höhe wir Ihnen zu Beginn nennen.