§ 1 Arbeitsrecht

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Aufsetzen und Durchsicht von Verträgen im Zusammenhang mit dem Beginn und der Beendigung (einvernehmlich, durch Kündigung) eines Arbeitsverhältnisses und in Bezug auf Schadenersatz im Bereich des Arbeitsrechts; Prozessvertretung in Arbeitsrechtssachen

§ 2 Familiensachen

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HáVerfahren bezüglich der ehelichen Lebens- und Gütergemeinschaft (Unterhalt für Kinder, Kontaktrecht, Nutzung der letzten gemeinsamen Wohnung, Güterteilung, Aufsetzen von Eheverträgen, Unterhaltsverträgen und Leibrentenverträgen)

§ 3 Gesellschaftsrecht

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Neben den klassischen Tätigkeiten im Bereich des Gesellschaftsrechts (Unternehmensgründung, Änderung von Gründungsurkunden, Auflösung von Unternehmen) nehmen wir durch unsere Dienstleistungen auch an Akquisitionen – und den damit verbundenen Umstrukturierungen (Zusammenschlüssen, Spaltungen usw.) – teil, in deren Rahmen wir auch eine vollständige juristische und, durch unsere Partner, wirtschaftliche Prüfung (Bücher und Tätigkeit) vornehmen. Dadurch können Entscheidungen aufgrund der fundierten Kenntnis des Status des Unternehmens getroffen werden. Außerdem übernehmen wir die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Unternehmen und seinen Anteilseignern beziehungsweise zwischen den Anteilseignern.

§ 4 Strafverteidigung

bunteto Die Strafverteidigung übernimmt unsere Kanzlei gewöhnlich im Bereich der Wirtschaftskriminalität; sie beinhaltet auch die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche des Geschädigten. Wir übernehmen auch die Prozessvertretung in anderen Strafsachen (z. B. Verkehrsstrafsachen), außerdem sind wir im Rahmen der Zusammenarbeit mit einer internationalen Rechtsschutzorganisation regelmäßig als Prozessvertreter der Personen tätig, die durch das Programm unterstützt werden.

§ 5 Immobilienrecht

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Beim Abschluss und bei der Auflösung der verschiedenen Verträge im Bereich des Immobilienrechts (Kauf-, Miet-, Tausch-, Unterhalts- und Leibrentenverträge, Erbverträge, Verträge zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens von Eheleuten und Eheverträge) erbringt unsere Kanzlei umfassende Dienstleistungen und erstellt die Entwürfe und endgültigen Fassungen der für den Abschluss der Verträge benötigten Dokumente dank der Onlineverbindung zu den Grundbuchämtern stets auf der Grundlage der aktuellen Informationen, sodass unsere Mandanten ihre Verträge in Kenntnis der aktuellen Informationen unterzeichnen können. Darüber hinaus übernimmt unsere Kanzlei regelmäßig die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten, die das Immobilienrecht betreffen, insbesondere in Verfahren bezüglich des Eigentumsrechts, der Nutzung (des Besitzes) und der verschiedenen Dienstbarkeiten und Leitungsrechte. Auch hier möchten wir gesondert auf unsere juristischen Dienstleistungen für Gemeinschaftshäuser hinweisen, die wir unter „Gemeinschaftshäuser“ näher beschreiben.

§ 6 Prozessvertretung

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Die Prozessvertretung ist die umfassende Rechtsvertretung des Mandanten, besonders, aber nicht ausschließlich, in folgenden Bereichen: * Zivilprozesse (Persönlichkeitsschutz, Eigentumsrecht und Immobiliennutzung), Prozesse um Verträge des Wirtschaftslebens (z. B. Werkverträge und Auftragsverträge) sowie Prozesse im Zusammenhang mit Versicherungen und Erbschaften (Nachlässen); * Familienrecht (Scheidung, Unterbringung von Kindern, Auflösung des gemeinsamen Vermögens von Eheleuten usw.); * Verwaltungsprozesse: Vertretung gegen die Beschlüsse verschiedener Verwaltungsorgane, vor allem im Bereich Energie (z. B. Errichtung von Leitungsrechten und Ausbau des Gasleitungsnetzes) sowie in den Bereichen Umweltschutz und Steuern; * Schadenersatzprozesse.

§ 7 Energiesektor

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Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Borsai erbringt juristische Dienstleistungen für verschiedene Akteure des Energiesektors. Hier haben wir im Rahmen der Umsetzung von Gasvorhaben bei der Abfassung und beim Abschluss der erforderlichen Verträge, der Abwicklung von Ausschreibungen und der Einholung der Betriebs- und sonstigen Genehmigungen mitgewirkt. Ebenso wie im Gassektor stehen wir auch den Akteuren des liberalisierten Strommarktes mit Rechtsberatung zur Seite und haben in diesem Bereich, in enger Zusammenarbeit mit Technik- und Wirtschaftsfachleuten, beim Markteintritt mehrerer Gesellschaften mitgewirkt. Dies umfasste die Ausarbeitung der Bilanzkreisverträge und der Verträge über die Zugehörigkeit zu einem Bilanzkreis sowie die Mitwirkung an der Erstellung der Machbarkeitsstudien für den Markteintritt. Besonders stolz sind wir darauf, dass unsere Kanzlei an der Aufsetzung eines der ersten Strommarktverträge beteiligt war.

§ 8 Vertretung von Kommunalverwaltungen

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Außer im Bereich der öffentlichen Beschaffung vertritt unsere Kanzlei die Kommunalverwaltungen auch in anderen – überwiegend zivilrechtlichen – Angelegenheiten. Diesbezüglich versehen wir ihre Prozessvertretung und ihre Vertretung in außergerichtlichen Verfahren. Außerdem umfassen unsere juristischen Dienstleistungen für Kommunalverwaltungen auch ihre juristische Prüfung, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in speziellen Fragen, die sie betreffen (z. B. Streitigkeiten um die Abrechnung der staatlichen Finanzierung), Rechtsberatung bezüglich der Umsetzung von Vorhaben für Zwecke der öffentlichen Wohlfahrt sowie die juristische Prüfung des Betriebs bereits realisierter Vorhaben.

§ 9 Öffentliche Beschaffung

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Bei öffentlichen Beschaffungen übernehmen wir – in Zusammenarbeit mit einem Berater für öffentliche Beschaffungen – die Rechtsberatung sowohl für Auftraggeber als auch für Bewerber. Dabei umfassen unsere Dienstleistungen für die Auftraggeber den gesamten Vorgang von der Abfassung der Ausschreibung über die Bewertung der Bewerbungen bis hin zum Abschluss der entsprechenden Verträge. Auch Bewerbern stehen wir mit einer maßgeschneiderten komplexen Beratung zur Seite, die Unterstützung bei der Zusammenstellung der Bewerbungsdokumente und kontinuierliche Beratung bis zum Abschluss des Beschaffungsverfahrens umfasst. Gegebenenfalls vertreten wir sowohl Auftraggeber als auch Bewerber in Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss für öffentliche Beschaffungen und vor Gericht.

§ 10 Gemeinschaftshäuser

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Vor allem bei den Kauftransaktionen und Dachausbauvorhaben der von uns vertretenen Immobilieninvestoren haben wir festgestellt, dass für Gemeinschaftshäuser kaum angemessene juristische Dienstleistungen verfügbar sind. Deshalb bieten wir in verschiedenen Paketen mehrstufige juristische Dienstleistungen für Gemeinschaftshäuser an. Sie beginnen mit der Gründung des Gemeinschaftshauses und vermitteln somit einen Überblick über seinen Finanzstatus und seine architektonischen Gegebenheiten und reichen danach von der Beratung in konkreten Fragen bis hin zur Vorbereitung der Mitgliederversammlungen